AGB
Übersicht
I. Anwendungsbereich
II. Angebot und Preise
III. Lieferung und Gefahrübergabe
IV. Mängelrügen und Gewährleistung
V. Zahlung
VI. Eigentumsvorbehalt
VII. Unzulässiger Export
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
IX. Abschließende Bestimmung
I. Anwendungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten uneingeschränkt, soweit wir nicht im Angebotstext etwas anderes vereinbaren. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Gleichzeitig bestätigt der Käufer seine Zahlungs- und Kreditwürdigkeit.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Käufer verpflichte uns nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
- Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass diese nochmals zugesandt werden müssen, und zwar auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen haben.
- Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Angebot und Preise
Alle Angebote sind freibleibend. Korbwaren sind handwerklich erstellte Naturprodukte, so dass Maß- und Farbabweichungen unvermeidlich sind. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Die Preise verstehen sich ab unserem Betrieb/Lager. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers gemäß unserer Preisliste.
III. Lieferung und Gefahrübergabe
1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager und auf Gefahr des Käufers. Zu Teillieferungen ist die Verkäuferin berechtigt.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere aufgrund der Eigenart des Geschäftes, nämlich aufgrund von langen Transportwegen, jahreszeitlichen Verfügbarkeiten der Naturmaterialien und der langen Herstellungszeit der Handarbeit, auch wenn die Verzögerungen beim Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, sofern nicht der Verkäuferin ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann. Die genannten Lieferverzögerungen berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Lieferfristen: Angegebene Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit sind – außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln – ausgeschlossen.
4. Rückgaben sind nur dann möglich, wenn ein Rückgaberecht bereits auf der Rechnung ausdrücklich zugesichert ist. Ausgenommen Fernabsatz. Bei Rückgaben wird ein Unkostenanteil von mindestens 20% in Rechnung gestellt. Kissen und Polster, farbig lackierte und gebeizte Artikel, sowie Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
IV. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle vor einer möglichen Weiterveräußerung und Benutzung zu unter- suchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verkäuferin unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich Anzeige zu machen. Glas- und Mengenreklamationen sind nur sofort bei Annahme der Ware beim Fahrer/Frachtführer möglich. Unterlässt der Käufer/Besteller diese Anzeige bzw. Reklamation, so gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich ein verdeckter Mangel später, so muss die Anzeige sofort nach Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge verliert der Kunde die Gewährleistungsansprüche.
1. Die in der Art des Produktes liegenden farblichen, technischen und maßlichen Abweichungen gelten nicht als Mangel.
2. Ist der Gegenstand mangelhaft, so ist die Verkäuferin berechtigt unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos auszubessern, das Teil durch ein neues kostenlos ab Werk zu ersetzen oder das Teil zurückzunehmen gegen Rückerstattung der gezahlten Beträge.
3. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aber auch Schadenersatzansprüche aus allen Rechtsgründen wie positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die Verkäuferin als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aus, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
V. Zahlung
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens 10%, berechnet. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Käufers werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer ist nur mit bzw. gegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen statthaft. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im regulären Geschäftsbetrieb zu veräußern. Ist dadurch oder aus anderen gesetzlichen Gründen das Eigentum auf andere übergegangen, so gehen die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte bis zur Höhe unserer Forderungen auf uns über. Die gelieferte Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen auch aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, auch künftig entstehender Forderungen und Begleichung eines etwaigen zu Lasten des Käufers angegebenen Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich die Verkäuferin das Eigentum an ihren Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware weiter, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit ihm, alle ihm aus der Veräußerung auch zukünftig gelieferter Waren gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen in Höhe seines Weiterverkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer mit allen Rechten an uns ab. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Waren, wenn diese mit seinen Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen worden sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Ware allein oder zusammen mit anderen Waren verkauft wird. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Abnehmers an den von uns gelieferten Gegenständen. Wir sind berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung zur Sicherheit zurück- zunehmen, den Anspruch aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall willigt der Käufer schon jetzt darin ein, dass wir ohne Rechtstitel ermächtigt sind, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände in unseren Besitz zu bringen.
VII. Unzulässiger Export
Ohne unser schriftliches Einverständnis darf unsere Ware nicht exportiert werden. Bei Zuwiderhandlungen sind wir berechtigt, die betreffenden Firmen für den uns entstehenden Schaden regresspflichtig zu machen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand & anzuw. Recht
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Betrieb in Geilenkirchen. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie bei Wechsel- und Scheckklagen ist das Landgericht Aachen bzw. Amtsgericht Geilenkirchen zuständig, soweit der Käufer Vollkaufmann ist. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
IX. Abschließende Bestimmung
Die Unwirksamkeit einer dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weit möglichst nahe kommt.
Geilenkirchen, den 01.05.2018